01 · Gesetzliche Grundlage
Das Geldspielgesetz schafft die Grundlage
Das Bundesgesetz über Geldspiele regelt den Umgang mit nicht bewilligten Online-Geldspielen und verpflichtet Internetanbieter zur Sperrung der auf den amtlichen Listen aufgeführten Angebote.
Sperrlisten und Sperrpflicht
ESBK und Gespa führen je eine Sperrliste. Internetanbieter sperren den Zugang zu den darin aufgeführten Angeboten.
Art. 86 auf Fedlex ↗Veröffentlichung
Die Sperrlisten und ihre Aktualisierungen werden gleichzeitig durch einen Verweis im Bundesblatt veröffentlicht.
Art. 87 auf Fedlex ↗Kommunikation
Die Behörden informieren über die Listen und setzen die registrierten Fernmeldedienstanbieter darüber in Kenntnis.
Art. 88 auf Fedlex ↗Die Pflicht der Internetanbieter steht in Art. 86 Abs. 4 BGS. Die Frist für die technische Umsetzung wird in Art. 92 VGS konkretisiert.
VGS auf Fedlex ↗02 · Zuständige Behörden
Zwei Behörden. Zwei Sperrlisten.
ESBK und Gespa beurteilen Angebote in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen und führen ihre Listen unabhängig voneinander.
03 · Von der Liste zur Sperre
Wie ein Angebot von der Liste zur Sperre wird
Behörde beurteilt
ESBK oder Gespa prüft ein Angebot in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Aufnahme in Liste
Bei erfüllten Voraussetzungen wird die Domain amtlich erfasst.
Veröffentlichung
Neue und geänderte Sperreinträge werden amtlich publiziert.
Provider setzt um
Der Internetanbieter sperrt den Zugang zum gelisteten Angebot.
Höchstens 5 Arbeitstage
So lange darf die Umsetzung nach der Meldung maximal dauern.
04 · Wer ist wofür verantwortlich?
Entscheid, Information und Umsetzung sind getrennt
ESBK / Gespa
- beurteilen Angebote
- führen ihre Sperrlisten
- veröffentlichen Änderungen
- informieren Internetanbieter
Internetanbieter
- erhalten die Sperrlisten
- sind gesetzlich zur Sperrung verpflichtet
- setzen neue Sperren innert höchstens fünf Arbeitstagen um
netzsperre-check.ch
- prüft unabhängig die technische DNS-Umsetzung
- misst und dokumentiert Resultate
- entscheidet nicht über Listeneinträge
05 · Was wir prüfen – und was nicht
Technische Messung statt Rechtsbewertung
Wir prüfen
Ob eine von ESBK oder Gespa veröffentlichte Domain im getesteten Schweizer Providernetz technisch über DNS gesperrt wird.
Wir messen die Umsetzung der im Check hinterlegten Sperrlisten.
Wir beurteilen nicht
Ob eine Domain zu Recht oder zu Unrecht auf einer behördlichen Sperrliste steht.
Aufnahme und Entfernung liegen ausschliesslich bei der zuständigen Behörde.
06 · Illegales Angebot entdeckt?
Hinweis direkt an die zuständige Behörde senden
ESBK
Verdächtige nicht bewilligte Online-Casinos oder Spielbankenangebote können direkt der ESBK gemeldet werden. Die ESBK prüft eingehende Hinweise.
Angebot bei der ESBK melden ↗Gespa
Hinweise im Zuständigkeitsbereich der Gespa können direkt gemeldet werden. Plausiblen Hinweisen geht die Gespa auch bei anonymen Meldungen nach.
Angebot bei der Gespa melden ↗07 · Offizielle Sperrlisten
Direkt zu den Behörden
Massgeblich sind ausschliesslich die offiziellen Veröffentlichungen der Behörden.
08 · Gesetze und offizielle Quellen